Hallo,
wir haben eine Frage bezüglich der Rückverlegung eines Säuglings in unsere Klinik aufgrund der weiteren Behandlungsbedürftigkeit der Mutter.
Der Säugling selbst wurde in unserem Krankenhaus geboren und direkt nach der Geburt in ein benachbartes Krankenhaus verlegt. Wir haben in diesem Fall die DRG P60C abgerechnet. Nach 5 Tagen wurde es zurück in unsere Klinik verlegt, da die Mutter hier weiter behandelt wurde. Die Frage bezieht sich nun darauf, wie wir den zweiten Behandlungsfall abrechnen können/müssen. Ist der Fall als medizinische Begleitperson abzurechnen oder kann eine eigene DRG abgerechnet werden?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.