MDK Anfrage: Atemunterstützung unter 6h/pro Tag trotz BIPAB/ASB Modus?

  • Hallo,
    ich hätte eine von vielen Fragen zur Beatmung:

    Wir haben mal wieder eines von vielen MDK Gutachten bekommen, wo man uns die Beatmungsstunden streichen will, mit der Begründung das ab Datum XXX eine Atemunterstützung unter 6 Stunden/pro Tag dokumiert gewesen wäre. Laut DKR gilt doch das die Dauer der Entwöhnung inklusive beatmungsfreier Intervalle während der Entwöhnung bei der Berechnung der Beatmungsdauer hinzugezählt wird. Dabei muss eine stabile resp. Situation vorliegen, wo der Patient über einen längeren zeitraum vollständig und ohne maschinelle Unterstützung spontan atmet. Als Ende gilt ja der letzte maschinelle Unterstützung der Atmung.

    In meinem Fall ist der Patient noch 4 Tage via BIBAP/ASB Modus über Trachealkanüle beatmet. Wie kommt der Gutachter auf diese Aussage? Laut DRK gilt doch eine Unterstützung der Atmung durch Masken-CPAP im Wechsel mit Spontanatmung.
    Oder habe ich irgendwo einen Denkfehler? 8|

    Vielen Dank für die Hilfe....

  • Hallo Tina09

    Meines Erachtens haben Sie vollkommen Recht in Ihrer Denkweise.

    Jedoch der MDK bezieht sich vermutlich auf die in der Kodierrichtlinie 1001, Beispiel 3 aufgeführte Berechnung.

    Da wäre vielleicht Klärungsbedarf.

    Mit freundlichen Grüßen