EBM-Ziffer 33044 im Notfall

  • Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen, smile.png

    es geht um Sono´s im reinen Notfall bei Schwangeren.

    Welche EBM-Ziffern rechnen Sie bei vaginaler Sono im Notfall ab und ab welcher SSW?

    Welche EBM-Ziffern rechnen Sie bei abdomineller Sono im Notfall ab und ab welcher SSW?

    Bisher verwenden wir bei abdominellen Sonos die 33044 und bei vaginalen Sonos die 33044 zuzügl. die 33092.

    Für Ihre Mithilfe vorab vielen Dank,

    Gruß, BaHe

  • Hallo

    also wir rechnen die 33044 ab ( Sonographie der weiblichen Genitalorgane, ggf. einschließlich Harnblase ). Im Notfall immer. Ich wüsste aber auch keine andere Ziffer, die ggf. noch oder statt dessen in Frage käme.

    Die 33092 ist ein Zuschlag - bei dem ich nachfragen müsste - ob das so gemacht wird...

    Sonst aus meiner Sicht korrekt.

    WARUM ???? ?(

    R.E.

  • Hallo,
    danke für Ihre Antwort.

    Es ging uns drum, ob evtl. die Ziffer 01772 bei Sono im Notfall im KRS eingesetzt werden könnte.
    Je nachdem ob vag.oder abdominal.

    Unterscheiden Sie bei Abrechnung der Sonos auch nach SSW ???

    Gruß
    BaHe

  • Hallo,
    danke für Ihre Antwort.

    Es ging uns drum, ob evtl. die Ziffer 01772 bei Sono im Notfall im KRS eingesetzt werden könnte.
    Je nachdem ob vag.oder abdominal.

    Unterscheiden Sie bei Abrechnung der Sonos auch nach SSW ???

    Gruß
    BaHe


    Also da würde ich Probleme sehen. Denn laut Kommentar Wezel / Liebold gilt folgendes

    Die Gebührenordnungspositionen der Abschnitte 1.7.4, 1.7.5 und 1.7.7 – mit Ausnahme der Gebührenordnungspositionen 01 783, 01 790, 01 791, 01 792, 01 793, 01 800, 01 802 bis 01 811, 01 816, 01 820, 01 821, 01 822, 01 826, 01 828,

    e01 833, 01 835, 01 836, 01 837, 01 838, 01 839, 01 840, 01 900, 01 903, 01 913, 01 915sind vorbehaltlich der ­Regelung in Nummer 4 nur von Fachärzten für Frauenheilkunde berechnungsfähig

    Unter Kapitel 1.7.4 fallen die Ziffern 01770- 01775

    Leistungsbeschreibung lautet auch bei 01772

    Bei Mehrlingen ist die Gebührenordnungsposition 01 772 entsprechend der Zahl der Mehrlinge mehrfach berechnungsfähig.

    Im Kommentar zur 01772 ist folgendes enthalten ...

    Dabei wird in der Leistungslegende zur Nr. 01 772 allerdings ausdrücklich von einer „weiterführenden differentialdiagnostischen sonographischen Abklärung gemäß Anlage 1 c I. der Mutterschafts-Richtlinien“ gesprochen, in der die Indikationen für die entsprechend weiterführende Diagnostik vorgegeben sind.

    dann müssten Sie im Notfall das wohl alles abchecken ... ??? :?: ?(

    Sehe das daher als kritisch an ... X(

    R.E.