Diagnosestellung als ausschließlich ärztliche Tätigkeit?

  • Ich arbeite seit einigen Wochen in einem Krankenhaus bei dem die Letztverantwortung für die Kodierung, trotz Einsatz von Kodierfachkräften, bisher beim Arzt liegt. D. h. erst ein Oberarzt gibt, zeitlich nach Prüfung des Falles durch Kodierfachkräfte, den Fall zur Abrechnung frei. Dies führt zu zeitlich deutlichen Verzögerungen.

    Hausintern wird kritisch hinterfragt, ob es rechtlich zulässig ist, dass nicht-ärztliches Personal Diagnosen, in Form des ICD10, "stellen" darf. Aus meiner Sicht ist die Diagnosenstellung ärztliche Aufgabe, nicht aber die Abbildung dieser Diagnose im ICD10. Mir fehlt jedoch der rechtliche Hintergrund, um hausintern argumentieren zu können? Kann mich hier jemand unterstützen?

    Wäre super. Vielen Dank Laula

  • Hallo, Laula,

    nach DKR D001a ist der behandelnde Arzt für die "Auflistung der Diagnosen und Prozeduren" verantwortlich.
    Meines Erachtens kann daraus nicht automatisch geschlussfolgert werden, dass der Arzt auch für die Übersetzung in ICD und OPS und damit die korrekte DRG die Letztverantwortung trägt. Diese trägt nach außen hin das Krankenhaus. Wie das intern geregelt wird, bleibt dem Krankenhaus überlassen. Selbstverständlich dürfen Kodierer keine Diagnosen stellen. Sie sollten ggf. im Dialog mit dem Arzt die ärztliche Dokumentation hinterfragen, wenn Ihnen in der Akte etwas auffällt, was sie glauben kodieren zu dürfen, dies aber in der ärztlichen Dokumentation keinen Niederschlag findet.

    Beste Grüße
    AnMa