Ich arbeite seit einigen Wochen in einem Krankenhaus bei dem die Letztverantwortung für die Kodierung, trotz Einsatz von Kodierfachkräften, bisher beim Arzt liegt. D. h. erst ein Oberarzt gibt, zeitlich nach Prüfung des Falles durch Kodierfachkräfte, den Fall zur Abrechnung frei. Dies führt zu zeitlich deutlichen Verzögerungen.
Hausintern wird kritisch hinterfragt, ob es rechtlich zulässig ist, dass nicht-ärztliches Personal Diagnosen, in Form des ICD10, "stellen" darf. Aus meiner Sicht ist die Diagnosenstellung ärztliche Aufgabe, nicht aber die Abbildung dieser Diagnose im ICD10. Mir fehlt jedoch der rechtliche Hintergrund, um hausintern argumentieren zu können? Kann mich hier jemand unterstützen?
Wäre super. Vielen Dank Laula