Liebes Forum,
werden Mindestmengen auch über § 275 SGB V geprüft?
Eigentlich handelt es sich ja immer nur um Vereinbarungen zwischen Kasse und KH, also vereinbart oder nicht vereinbart.
Wenn jetzt aber keine Vereinbarung vorliegt, die OP doch durchgeführt worden (z. B. als Not-OP).
Grundsätzlich wäre der Fall zu bezahlen.
Aber wenn die Kasse doch Zweifel hat, wird dann auch über § 275 SGB V geprüft?
Vielen dank schon mal und schöne Ostertage