Konvergenzschritte und Kappungsgrenzen

  • Hallo liebe Mitschtreiter im DRG/PEPP Dschungel,

    ich beschäftige mich mit der PEPP Problematik und bin schon etwas fit darin. Nun hat sich aber ein Problem aufgetan...ich stehe komplett auf dem Schlauch..ich denke es ist ein ganz simples Thema aber ich steige einfach nciht dahinter...

    Ich verstehe einfach nciht den Zusammenhang zwischen Konvergenzschritten und Kappungsgrenzen.. :wacko: :wacko:

    Mir ist klar das der krankenhausindividuelle Basisentgeltwert an den Landesbasisfallwert angegeglichen werden muss...dies geschieht durch Konvergenzschritte (%) soweit klar...mir ist auch verständlich das diese DIfferenz gekappt werden muss um zu große Verluste zu vermeiden....aber ich kriege es nicht in mein Kopf wie das miteinander funktioniert....wie gesagt ich steh auf dem "Schlauch" und bin total verzweifelt 8| ?( ...meine Bachelorarbeit hängt an diesem Thema...komplizierteste Sachverhalte verstehe ich aber bei dem hängst wirklich!! ;( ;(


    Kann mir jemand helfen????? ;(


    Viele Grüße :)

  • Hallo,

    ich wills mal versuchen, obwohl ich auch kein Experte in der Budgetarithmetik bin...

    - es wird (ab 2017) ein Zielwert für das Budget ermittelt (hauseigener CM x Landesbasisentgeltwert)
    - es wird ein Ausgangswert ermittelt (vereinbartes Budget für 2016, berichtigt um diverse Ausgleiche und Tatbestände)
    - der Ausgangswert wird vom Zielwert abgezogen
    - von der Differenz werden z.B. in 2017 10% als "Angleichungsbetrag" ermittelt
    - der Angleichungsbetrag wird zum Ausgangswert addiert (bzw., wenn negativ, von diesem abgezogen). Dies ergibt das Erlösbudget.
    - die "Kappung" greift bei Krankenhäusern, deren Erlösbudget vermindert wird
    - für diese wird die Absenkung des Ausgangswertes begrenzt um (für 2017) 1%

    Beste Grüße - NV

  • Vielen Dank für Ihre Antwort...mir war nicht klar auf was die 20% greift...


    Wenn ich das richtig verstehe:

    immer wenn der Ausgangswert höher ist, greift automatisch die Kappung, weil das Erlösbudget dadurch ja meist geringer ist??!! :?:

    Wenn das so ist...kommen doch diese Einrichtungen nie zum Landesbasisentgeltwert oder??? Ich hoffe ich habe es richtig kappiert?! 8)


    VG und vielen Dank

  • Ja, die Kappung greift nur bei "Konvergenzverlierern". Der Budgetzuwachs bei "Konvergenzgewinnern" wird nicht gekappt.

    Ab 1.1.2022 gilt der Landesbasisentgeltwert für alle.
    In den Jahren 2017 - 2021 wurden ja schlimmstenfalls schon 10% (1% + 1,5% + 2% usw.) vom Budget abgeschmolzen.
    Vielleicht bringt bei einigen Häusern der letzte Schritt (von 2012 nach 2022) trotzdem noch eine weitere Budgetminderung mit sich, und diese wäre dann durch keine Kappung mehr begrenzt.

    Beste Grüße - NV

  • ok super Vielen Dank!!!

    Da könnte der letzte Schritt ganz schön hoch sein, wenn bis dahin nur die Kappungsgrenzen greifen... 8| 8| 8| 8| ohje...

    Viele Grüße und ein fettes Danke nochmal 8) :thumbup:

  • Gern geschehen.

    Man kann vielleicht davon ausgehen, dass ein Haus, wenn es über 5 Jahre 10% seines Budgets verloren hat, mehr oder weniger pleite sein wird.
    Es scheint fraglich, ob Häuser, die 5 Jahre lang an der Kappung entlangschrammen, den Schritt nach 2022 überhaupt erleben werden.

    Beste Grüße - NV