Hallo liebe Mitschtreiter im DRG/PEPP Dschungel,
ich beschäftige mich mit der PEPP Problematik und bin schon etwas fit darin. Nun hat sich aber ein Problem aufgetan...ich stehe komplett auf dem Schlauch..ich denke es ist ein ganz simples Thema aber ich steige einfach nciht dahinter...
Ich verstehe einfach nciht den Zusammenhang zwischen Konvergenzschritten und Kappungsgrenzen.. :wacko: :wacko:
Mir ist klar das der krankenhausindividuelle Basisentgeltwert an den Landesbasisfallwert angegeglichen werden muss...dies geschieht durch Konvergenzschritte (%) soweit klar...mir ist auch verständlich das diese DIfferenz gekappt werden muss um zu große Verluste zu vermeiden....aber ich kriege es nicht in mein Kopf wie das miteinander funktioniert....wie gesagt ich steh auf dem "Schlauch" und bin total verzweifelt ...meine Bachelorarbeit hängt an diesem Thema...komplizierteste Sachverhalte verstehe ich aber bei dem hängst wirklich!!
Kann mir jemand helfen?????
Viele Grüße