Abrechnung von Abklärungsuntersuchungen (NRW)

  • Hallo zusammen,

    wir haben ein Problem mit der Abrechnung von Abklärungsuntersuchungen. Dieses Abrechnungsmodell praktizieren wir nun seit einem halben Jahr eigentlich sehr erfolgreich. Abgerechnet wird dies bei uns wie eine vorstationäre Behandlung mit den Besuchsgründen 04(Vorstationär) und 07(Notfall). Alle bis auf eine Krankenkasse akzeptieren diese Abrechnungsmethode.

    Diese eine Krankenkasse Schreibt:

    "... wie von Ihnen geschildert, handelt es sich bei diesen Fällen um Abklärungsuntersuchngen. Diese bitten wir gemäß der Anlage 1 zum Landesvertrag nach § 112 Abs. 2 Nr. 1 SGB V mit uns abzurechnen. Eine Meldung dieser Abklärungsuntersuchungen mit dem Aufnahmegrund 04/07 nach § 301 SGB V ist nicht korrekt, da das Merkmal 04 eine vorstationäre Behandlung dokumentiert."

    Was kann ich dieser KK entgegnen?


    MFG

  • Hallo,

    ich würde die KK fragen, ob die Abklärungsuntersuchung in "Papierform "an die KK geschickt werden soll...... denn im Vertrag steht ja, dass diese Untersuchung nach Einzelleistungen abgerechnet werden müssen jedoch bis max. Höchstsatz der Vorstationären Pauschale der Fachabteilung.


    MfG