Hallo liebes Forum,
trotz der Hitze muß ich leider eine Frage stellen.
Wir haben eine Patientin mit (mehreren ) Verordnungen erhalten. Die erste war als Erstveordnung - kein Problem.
nun haben wir aber weitere 2 Rezepte erhalten .
Diagnose LY2a -
1x für Bein - MLD 60 Minuten mit Bandagierung
1x für Arm - MLD 60 Minuten mit Bandagierung
sind diese Rezept(e) nun als 2 Folgerezepte zu sehen oder als 1 Folgerezept ?
Bezieht sich das Folgerezept auf ein Körperteil ( Arm, Bein ) oder auf die Erkrankung ??
Muß das 1 Rezept geändert werden ?
Hinweis : beide Rezept sind am gleichen Tag vom gleichen Arzt ausgestellt worden.
es sind max. 30 x als Gesamtverordnungsmenge zugelassen.
siehe hier https://www.mydrg.de/www.heilmittelkatalog.de
Kann mir hier jemand helfen oder hat einen Tipp ?