Physikalische Therapie

  • Hallo liebes Forum,

    trotz der Hitze muß ich leider eine Frage stellen.

    Wir haben eine Patientin mit (mehreren ) Verordnungen erhalten. Die erste war als Erstveordnung - kein Problem.

    nun haben wir aber weitere 2 Rezepte erhalten .

    Diagnose LY2a -

    1x für Bein - MLD 60 Minuten mit Bandagierung

    1x für Arm - MLD 60 Minuten mit Bandagierung

    sind diese Rezept(e) nun als 2 Folgerezepte zu sehen oder als 1 Folgerezept ?

    Bezieht sich das Folgerezept auf ein Körperteil ( Arm, Bein ) oder auf die Erkrankung ??

    Muß das 1 Rezept geändert werden ? ?( :S


    Hinweis : beide Rezept sind am gleichen Tag vom gleichen Arzt ausgestellt worden.

    es sind max. 30 x als Gesamtverordnungsmenge zugelassen.

    siehe hier https://www.mydrg.de/www.heilmittelkatalog.de


    Kann mir hier jemand helfen oder hat einen Tipp ?

    R.E.

  • Hallo,

    Die Rezepte beziehen sich auf die Erkrankung (Indikationsschlüssel LY2a) und nicht auf den Körperteil,
    demzufolge müsste ein Rezept reichen.
    Wenn die Behandlung damit abgeschlossen ist, dürfte es aber eigentlich kein Problem sein, da du nicht über den Regelfall hinauskommst.
    Für welchen Körperteil war denn das erste Rezept ausgestellt?
    LG

  • das eine Rezept war für den Arm und das andere für das Bein ausgestellt ( gleiche Seite ( Beispiel rechts )

    gilt dies dann auch ?
    dürfen wir dann beide Rezepte machen ?
    müssen diese geändert werden ?

    R.E.

  • Also jetzt nochmal zum Verständnis: ich war eigentlich der Annahme, dass es EINE Erstverordnung gibt und dann noch ZWEI Rezepte, eins für den Arm und das andere fürs Bein, sehe ich das so überhaupt richtig?

  • Sicher bin ich mir natürlich nicht ?( , das ist ja alles nicht so einfach mit den Heilmitteln ?( , wie oben schon beschrieben bezieht sich der Indikationsschlüssel auf die Diagnose...also müsste ein Folgerezept reichen....um ganz sicher zu gehen, würde ich bei der KK nachfragen, da gibt es ja auch große Unterschiede, manche sind toleranter, manche weniger...oder es drauf ankommen lassen, was bezahlt wird und was nicht....viel Spaß dabei ;)

    Gibt es eigentlich Schulungen auf dem Bereich der Heilmittelabrechnung, ich suche schon lange danach, aber finde nichts, denn bei uns gibt es auch viele Unklarheiten und keiner weiß Bescheid.

    Die Rezeptaussteller kennen sich oft nicht richtig aus und die Therapeuten auch nicht, dann müssen wir in der Abrechnung uns wieder drum kümmern, kennen Sie das Problem auch oder sonst jemand hier im Forum?