Tagesgeriatrie

  • MDK-Prüfung bei Tagesgeriatrie
    Wir bekommen zunehmend Probleme mit Patienten, die in der Tagesgeriatrie behandelt werden, weil eine Krankenkasse erwartet, dass Patienten nur mit "vorherigem Antrag auf Kostenübernahme in die teilstationäre geriatrische Behandlung übernommen werden dürfen". Vom MDK wurde erklärt, das Rehabilitationsleistungen grundsätzlich ... vor Beginn der Behandlung zu beantragen sind.
    Haben andere Krankenhäuser ähnliche Erfahrungen bei Behandlung in tagesgeriatrischen Einrichtungen gemacht?

    H. Sonntag
    Caritas-Krankenhaus
    Bad Mergentheim

  • Hallo Herr Sonntag,

    wir haben sehr ähnliche Probleme, v.a. mit AOK Patienten. Kasse und MDK meinen, das es sich grundsätzlich um REHA-Fälle und nicht um akutstationäre Fälle nach §39 SGB V handeln würde. Das Problem liegt wohl darin, das in einigen Bundesländern Tagesgeriatrien und Frührehas als Reha-Einrichtungen geführt werden (lt. KH-Plan), in anderen Bundesländern wie bei uns (Schles. Holst.) diese Abteilugen aber nun mal Akutabteilugnen sind.

    Ich denke wir dürfen uns von dieser Argumentation nicht allzusehr beeindrucken lassen. Wir haben die nunmehr abgelehnten Fällen postwendend an das Sozialgericht zur Klärung weitergegeben. :angry:

    Eine Entscheidung liegt allerdings noch nicht vor.

    Herzlichen Gruß

    M. Blümke
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    Gruß aus dem Norden!

    M. Blümke

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    myDRG, was wären wir ohne dich!
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