Förderung von Hygiene und Infektionsschutzmaßnahmen

  • Liebe Forumsmitglieder,

    offenbar weitgehend unbeachtet hat der Deutsche Bundestag am 15. Juli das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden verabschiedet, das zum 01. August in Kraft getreten ist.

    Auch wenn der Name es nicht verrät, steckt hier eine Fördermaßnahme für Krankenhäuser drin, nämlich für Personal- und Ausbildungskosten im Bereich Hygiene und Infektionsschutz. Das Gesetz ergänzt §4 KHEntgG um einen Absatz 11, der die näheren Modalitäten regelt. Die Fördermaßnahmen gelten für den Zeitraum 2013-2016. Ab 2017 sollen die Mehrkosten in die Kalkulation des Landesbasisfallwertes mit einbezogen werden.

    WICHTIG für alle, die ihre Budgetverhandlungen noch nicht fertig oder nicht begonnen haben. Die Mehrkosten werden in der Budgetverhandlung auf lokaler Ebene ausgehandelt und als Aufschlag auf die DRG-Entgelte gezahlt.

    Das Gesetzt gilt auch für Maßnahmen, die ab dem 04. August 2011 begonnen haben, allerdings nur für daraus resultierende Kosten, die nach dem Inkrafttreten anfallen.

    (Quelle: Bundesanzeiger)

    Die Änderungen sind auch schon auf http://www.gesetze-im-internet.de/ im KHEntG eingearbeitet.

    Grüße aus dem Rheinland

    Rolf Grube, MBA
    FA für Anästhesie

    Einmal editiert, zuletzt von grubie (6. August 2013 um 14:22) aus folgendem Grund: Klarstellung