• Guten Abend,

    ich bin bei der
    Beschäftigung mit dem Optionsjahr 2014 darauf gestoßen, dass Mehrleistungen auch im Optionsjahr nur zu 35 % finanziert werden. Kann dies jemand bestätigen oder widerlegen? Wo kann ich diese Regelung finden?

    Herzlichen Dank im Voraus

    Lukas636

  • Schönen guten Tag,

    bestätigen: Relevant ist hier §3 Abs. 5 BPflV:

    Zitat

    (5) Weicht für die Jahre 2013 bis 2016 die Summe der auf das Kalenderjahr entfallenden Erlöse des Krankenhauses aus Entgelten nach § 7 Satz 1 Nummer 1, 2 und 4 von dem veränderten Gesamtbetrag nach Absatz 2 Satz 5 ab, so werden die Mehr- oder Mindererlöse wie folgt ausgeglichen:

    • Mindererlöse werden für die Jahre 2013 und 2014 zu 95 Prozent und ab dem Jahr 2015 zu 20 Prozent ausgeglichen,
    • Mehrerlöse, die infolge einer veränderten Kodierung von Diagnosen und Prozeduren entstehen, werden vollständig ausgeglichen,
    • sonstige Mehrerlöse werden für die Jahre 2013 und 2014 zu 65 Prozent ausgeglichen, ab dem Jahr 2015 werden sonstige Mehrerlöse bis zur Höhe von 5 Prozent des veränderten Gesamtbetrags nach Absatz 2 Satz 5 zu 85 Prozent und darüber hinaus zu 90 Prozent ausgeglichen.


    [...]

    "ausgeglichen" heißt bei Mehrerlösen: An die Krankenkassen zurückzuzahlen

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Guten Morgen,

    herzlichen Dank für die schnelle Antwort.

    Ich hätte dazu jedoch noch eine Nachfrage bzgl. § 3 Abs. 5 BPflV. Hier steht im Satz 4


    Soweit
    das Krankenhaus oder eine andere Ver-


    tragspartei
    nachweist, dass die sonstigen Mehr-


    erlöse
    nach Satz 1 Nummer 3 infolge von Verände-


    rungen
    der Leistungsstruktur mit der vereinfachten


    Ermittlung
    nach Satz 3 zu niedrig oder zu hoch


    bemessen
    sind, ist der Betrag der sonstigen Mehr-


    erlöse
    entsprechend anzupassen.

    Weicht dies die Regelung aus § 3 Abs. 5 Satz 1 wieder auf?

    Freundliche Grüße