Kodierung Schwangerschaft im PEPP-System

  • Hallo,

    wir erhielten zu diesem Thema folgende Antwort des InEK im Dezember 2015:


    " ....,
    vielen Dank für Ihre Hinweise. Möglicherweise könnten die Geltungsbereiche der jeweiligen Kodierrichtlinien deutlicher genannt werden. In der Einleitung zu den Deutsche Kodierrichtlinien für die Psychiatrie und Psychosomatik, Version 2015, heißt es allerdings:
    „Die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der GKV-Spitzenverband und der Verband der privaten Krankenversicherung haben daher für das Jahr 2010 frühzeitig und in Anlehnung an die im Geltungsbereich nach § 17b KHG bereits bestehenden Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) eine erste Version Deutscher Kodierrichtlinien für die Psychiatrie und Psychosomatik (DKR-Psych) und damit für den Geltungsbereich nach § 17d KHG erstellt.“
    In den DKR-Psych PD002 ist die Verwendung der Hauptdiagnose eindeutig definiert als
    „Die Diagnose, die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde, die hauptsächlich für die
    Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes des Patienten verantwortlich ist.”
    Aufgrund der unterschiedlichen Abrechnungssystematiken ist mit Krankenhausaufenthalt hier der Aufenthalt in der Psychiatrie zu verstehen, den üblicherweise eine Diagnose aus dem Kapitel V des ICD veranlasst, es sei denn, es liegt der psychiatrischen Diagnose eine organische Erkrankung zu Grunde, die während des Aufenthaltes diagnostiziert oder behandelt wird. Diese ist dann entweder als F0* oder in dem von Ihnen genannten Beispiel bei zugrundeliegendem Hirntumor entsprechend PD002 Beispiel 3 mit der entsprechenden Diagnose aus Kapitel II des ICD zu kodieren.

    Selbst wenn bei dem von Ihnen genannten Fall die Depression eindeutig auf die Schwangerschaft als Ursache zurückzuführen wäre, ist der Kode O99.3 so unspezifisch, dass er sich für die Beschreibung dieses Zusammenhangs nicht eignet. Die Kombination aus dem spezifischen Kode für die Depression in Kombination mit der Schwangerschaftsdauer beschreibt den ätiologischen Zusammenhang zwar auch nicht eindeutig, bildet jedoch den Fall mit dem zugrundeliegenden Aufwand, der in der Psychiatrie in erster Linie in der Behandlung der Depression besteht, jedoch sachgerecht und medizinisch nachvollziehbar ab.
    Wir nehmen Ihre Anfrage allerdings gerne zum Anlass, um für die Weiterentwicklung der DKR-Psych entsprechende Hinweise zur Klarstellung an die Selbstverwaltungspartner weiter zu leiten. Zusätzlich steht Ihnen auch das seit dem 30.11.2015 eröffnete Vorschlagsverfahren für die Weiterentwicklung des PEPP-Systems (http://www.g-drg.de/cms/PEPP-Vorschlagsverfahren) zur Einreichung entsprechender Hinweise und Vorschläge zur Verfügung...."


    Gruß