Liebe Forum-Mitglieder,
wir sind gerade dabei unser SAP-ISH peu à peu einzurichten. Nun geistert bei uns die Information rum, dass wir für die "PEPP-Welt" die Zuschläge extra anlegen müssen, da sie einen eigenen Entgeltschlüssel benötigen. Das ist mir völlig neu. Bisher haben wir beispielsweise den Ausbildungszuschlag 2x angelegt: 1x vollstationär und 1x teilstationär (ganz egal ob es sich um einen DRG-Fall oder BPflV-Fall handelt).
Wäre künftig noch eine zusätzliche Unterscheidung nach DRG und PEPP notwendig? Dann müssten wir unsere Leistungen ja noch doppeln.
Herzlichen Dank!
Mira