prophylaktische Antibiotikagabe beim Neugeborenen

  • Hallo zusammen,

    habe ein neues Thema erstellt, da die anderen Themen zur prophylaktischen Antibiotikagabe schon lange Zeit zurückliegen.

    Konkretes Beispiel:
    Frühgeborenes von 32 + 2 SSW ,Spontangeburt. Bei klinischem Infektionsverdacht wurde direkt postpartal eine prophylaktische antibiotische Therapie verabreicht, die bei unauffälligen Blutbild, CRP und IL8 im Verlauf sowie bei gebessertem klinischen Befund wieder beendet wurde. Es bestand ein Atemnotsyndrom, eine Beatmung über Rachen-CPAP ohne zusätzlichen Sauerstoff war notwendig.

    Nun hatten wir diese antibiotische Therapie mit Z29.2 als ND verschlüsselt. Der MDK streicht diese, mit der Begründung, es habe ein Atemnotsyndrom vorgelegen und ein Z-Kode könne nur verwendet werden, wenn Diagnosen/Symtpome bestehen, die nicht als Krankheit, Verletzung... unter den Kategorien A00-Y89 klassifizier bar seien. Diese ND könne deshalb nicht zusätzlich kodiert werden. Es wird auf die Kodierempfehlung Nr. 262 der SEG IV verwiesen.

    Meine Frage: Wann darf ich die Z29.2 als Nebendiagnose verschlüsseln?

    Danke, Grüße