FZF bei eindeutiger Komplikation aber nicht innerhalb OGVD

  • Hallo,

    ich bin mir nicht ganz sicher, ob die beiden Fälle zusammenzuführen sind, obwohl der zweite Fall außerhalb der OGVD liegt.


    1.Fall, Aufenthalt: 08.11.-13.11.2012; OGVD 14 Tage

    Tumorexzision bei Lipom rechter Oberschenkel


    2.Fall, Aufenthalt: 27.11.-30.11.2012

    Revision+ Hämatomausräumung bei postoperativem Hämatom re. Oberschenkel

    Im 2. Fall handelt es sich ganz klar um eine Komplikation. Aber wenn ich jetzt nicht ganz blöd denke, ist eine FZF ausgeschlossen, da der Patient nicht innerhalb der OGVD wiederaufgenommen wurde.

    Kann die OGVD vom MDK übergangen werden, wenn eine eindeutige Komplikation vorliegt?

    Die OGVD-Frist wird doch immer ab Aufnahmetag des ersten Falles gezählt, oder?


    Danke!

  • Hallo - das gilt und nicht mehr:

    Werden Patienten oder Patientinnen, für die eine Fallpauschale abrechenbar ist, wegen einer in den Verantwortungsbereich des Krankenhauses fallenden Komplikation im Zusammenhang mit der durchgeführten Leistung innerhalb der oberen Grenzverweildauer, bemessen nach der Zahl der Kalendertage ab dem Aufnahmedatum des ersten unter diese Vorschrift zur Zusammenfassung fallenden Aufenthalts, wieder aufgenommen, hat das Krankenhaus eine Zusammenfassung der Falldaten zu einem Fall und eine Neueinstufung in eine Fallpauschale vorzunehmen. Eine Zusammenfassung und Neueinstufung wird nicht vorgenommen bei unvermeidbaren Nebenwirkungen von Chemotherapien und Strahlentherapien im Rahmen onkologischer Behandlungen. Die Absätze 1 und 2 gehen den Vorgaben nach den Sätzen 1 und 2 vor. Die Sätze 1 und 2 ergänzen die Vorgaben nach § 8 Abs. 5 KHEntgG.

    Gruß Elsa