Hallo,
ich bin mir nicht ganz sicher, ob die beiden Fälle zusammenzuführen sind, obwohl der zweite Fall außerhalb der OGVD liegt.
1.Fall, Aufenthalt: 08.11.-13.11.2012; OGVD 14 Tage
Tumorexzision bei Lipom rechter Oberschenkel
2.Fall, Aufenthalt: 27.11.-30.11.2012
Revision+ Hämatomausräumung bei postoperativem Hämatom re. Oberschenkel
Im 2. Fall handelt es sich ganz klar um eine Komplikation. Aber wenn ich jetzt nicht ganz blöd denke, ist eine FZF ausgeschlossen, da der Patient nicht innerhalb der OGVD wiederaufgenommen wurde.
Kann die OGVD vom MDK übergangen werden, wenn eine eindeutige Komplikation vorliegt?
Die OGVD-Frist wird doch immer ab Aufnahmetag des ersten Falles gezählt, oder?
Danke!