Neues MDK-Prüfverfahren, nachträgliche Rechnungsänderung

  • Hallo liebes Formum,

    bin schon Jahre lang stiller Leser, habe schon oft von guten Beiträgen provitiert und habe mich nun endlich registriert, da ich nicht weiter komme:

    1. Das neue MDK-Prüfverfahren sieht nur eine 1x Rechnungsänderung nach Schlussrechnung vor. Unsere Geschäftsführung erwartet eine baldige Rechnungsschreibung max. 7 Tage nach Entlassung. Nachstationäre Termine sind dann nicht berücksichtig.Der §301 schreibt vor, dass bei Änderung einer Entlassungsanzeige(wg. Änderung des E-Grundes) die Schlussrechnung zu stornieren ist. Dann erfassen wir nachstationären Behandlungen und rechnen die DRG erneut ab- größtenteil ohne Änderung des Rechnungsbetrages. Trotzdem zieht die Kasse hier den laufenden Prüfauftrag zurück und wir erhalten einen 2´ten Prüfauftrag und müssen die Unterlagen aufwändig ein weiteres x verschicken und ist mit dieser Änderung eine weitere Änderung verwirkt?

    2. Warten andere KH aufgrund dessen bis 14 Tage nach Entlassung mit der Abrechnung um das Problem zu umgehen oder gibt es eine andere Lösung? Mir schwebt die Möglichkeit der Nachtragsrechnung bei nachstationärer Behandlung vor. Dies blockiert aber unser KIS-Anbieter als nicht möglich?

    Würde mich über Antworten freuen, ob dieses Problem hausgemacht :S oder nachvollziehbar ist?

    Vielen Dank vorab!

  • Hallo,
    sofern Sie ein MDK-Verfahren haben, ist nur eine 1malige Änderung möglich. Wenn Sie diesen "Schuss" vorzeitig vergeben, dann haben Sie Pech gehabt. Wenn Sie mit der endgültigen Rechnung nicht warten wollen, bis die endgültigen Fakten da sind, dann sollten Sie auf die Nachtragsrechnungen verzichten und die einmalige zugestandene Änderung erst unter Berücksichtigung des MDK-Ergebnisses durchführen. Wenn Sie das allerdings erst nach > 5 Monaten erhalten, dann müssen Sie sich den Fall vor dem ende der 5-Monatsfrist anschauen und evtl. Änderungen / Korrekturen / Nachkodierungen vornehmen. Ganz wichtig ist es aber, dass sobald eine MDK-Anzeige eingeht, der Fall nicht mehr geändert werden darf. Sonst kann passieren, dass Sie durch eine "Bagatelländerung" auf die inhaltliche Änderung verzichten. Als Kasse würde ich das genau so sehen. Sie haben eher Glück, dass die Kasse den ursprünglichen Prüfauftrag zurückzieht und einen zweiten ausstellt. Dann fängt ggf. das Spiel von vorne an.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Vielen Dank für die schnelle Antort. Also Vorsicht, sonst Pulver verschossen! Weils ja diese Konsequenz hat interessiert mich aber noch der "Trick" /Umgehung der Stornorechnung indem nachstationär als Nachtragsrechnung hintergeschossen wird. Die Kostenträger haben mir bestätigt, dass dies viele Häuser so nutzen. Unser Kis-Anbieter blockiert hier. Damit könnte man das Problem doch auch umgehen!? Finde im §301 leider kein Beispiel für die Umsetzung? Hier als Nachtrag Eigenanteil oder 100€MDK-Pauschale nur genannt....Vielleicht Kollegen online die so nachberechnen? MfG ZyA