Hallo liebes Formum,
bin schon Jahre lang stiller Leser, habe schon oft von guten Beiträgen provitiert und habe mich nun endlich registriert, da ich nicht weiter komme:
1. Das neue MDK-Prüfverfahren sieht nur eine 1x Rechnungsänderung nach Schlussrechnung vor. Unsere Geschäftsführung erwartet eine baldige Rechnungsschreibung max. 7 Tage nach Entlassung. Nachstationäre Termine sind dann nicht berücksichtig.Der §301 schreibt vor, dass bei Änderung einer Entlassungsanzeige(wg. Änderung des E-Grundes) die Schlussrechnung zu stornieren ist. Dann erfassen wir nachstationären Behandlungen und rechnen die DRG erneut ab- größtenteil ohne Änderung des Rechnungsbetrages. Trotzdem zieht die Kasse hier den laufenden Prüfauftrag zurück und wir erhalten einen 2´ten Prüfauftrag und müssen die Unterlagen aufwändig ein weiteres x verschicken und ist mit dieser Änderung eine weitere Änderung verwirkt?
2. Warten andere KH aufgrund dessen bis 14 Tage nach Entlassung mit der Abrechnung um das Problem zu umgehen oder gibt es eine andere Lösung? Mir schwebt die Möglichkeit der Nachtragsrechnung bei nachstationärer Behandlung vor. Dies blockiert aber unser KIS-Anbieter als nicht möglich?
Würde mich über Antworten freuen, ob dieses Problem hausgemacht oder nachvollziehbar ist?
Vielen Dank vorab!