Abbildung von Mehraufwand bei Aufnahme von Patienten mit Heimbeatmungsgeräten

  • Hallo wertes Forum,

    wir planen die Aufnahme eines Patienten zur Basaliomentfernung. Bis hierhin kein Problem.
    Doch der Patient ist heimbeatmet. Läßt sich für uns der Mehraufwand zur Überwachung abbilden? Dürfen wir Beatmungsstunden erfassen, wenn der Patient an seinem Heimbeatmungsgerät "hängt".
    Oder ist dies eine kleine "Kostenfalle" für unser Haus? - Wie ich es befürchte.

    LG

  • Hallo Schlegels,
    Es gibt für "Beatmungsfälle" die spez. Kodierregel 1001. In ihr ist unter anderem der Sonderfall heimbeatmeter Patient in Punkt 4 geregelt. Sie besagt, daß die Beatmungszeiten nur dann zu erfassen sind, wenn es sich um einen intensivmedizinisch versorgten Patienten handelt. Im Kommentar ist die intensivmedizinsche Versorgung erläutert.
    LG
    Voti73

  • Hallo,
    Sie können es nur über die Diagnosen abbilden, die dann wiederum ggf. CCL-relevant sind. Und die Diagnose Z99.1 sorgt evtl. dafür, dass Sie den Fall stationär abrechnen können und nicht als AOP

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo

    Ich würde die Antwort von Herrn E. Horndasch noch ergänzen wollen:

    kontrollieren Sie die Heimbeatmung ? Geräteeinstellungen, Blutgasanalyse .......
    irgendein Aufwand bezüglich der Beatmung ? pneumologisches Konsil ? ...

    dann auch an die J96.1x denken