Beatmungszeit 24h am Stück, damit Weaningszeiten mitgerechnet werden können-MDK

  • Hallo, MCO-Freak


    Daher ist selbst Ihre Hoffnung, dass nun einfach Urteile dazu ausreichen, um etwas zu regeln, eben auch nur eine Hoffnung, die sich aber eben nicht erfüllen wird, auf jeden Fall eben nicht vollständig.

    Sie irren, das ist nicht meine Hoffnung, sondern meine Befürchtung, die sich an immer mehr Bundessozialgerichtsurteilen bestätigt, die dann meist von Kostenträgerseite mit ihren Leitsätzen auf alle auch nur annähernd vergleichbaren Fälle angewandt werden.

    Wenn ein Landesfinanzhof etwas urteilt, was aber der Bundesfinanzverwaltung so gar nicht passt, dann reagiert das Bundesfinanzministerium stets mit einem legalen Nichtanwendungserlass, d.h. das Bundesfinanzministerium weist damit all seine Behörden, einschließlich der Landesfinanzbehörden an, dieses Urteil über den Einzelfall hinaus nicht zu berücksichtigen.


    Danke für die Erhellung. Das würde ich gerne mal im Sozialrecht erleben.

    Ich steige an der Stelle aus, weil unsere Diskussion nicht mehr viel mit der Eingangsfrage zu tun hat.

    Schönen Tag
    AnMa