Prästationäre Pauschale bei Jahresüberliegern

  • Guten Tag,

    bei prästationärem Aufenthalt mit folgenden stationären Aufenthalt zählt u.U. der prästationäre Aufenthalt zum stationärem Aufenthalt und kann nicht extra als Pauschale abgerechnet werden.
    Die erbrachten Prozeduren werden im nachfolgenden stationärem Aufenthalt berücksichtigt.

    Wie erfolgt Abrechnung, wenn prästationärer Aufenthalt 2016 und nachfolgender stationärer Aufenthalt 2017 erfolgt? Kann man dann den prästationären Aufenthalt getrennt abrechnen (nach Beispiel WK/unterschiedliche ICD/OPS Kataloge)?

    Vielen Dank im Voraus.

    Viele Grüße
    J.Loose