Nebendiagnosen als Verdachtsdiagnosen

  • Laut Kodierrichtlinien dürfen Sie eine Verdachtsdiagnose dann kodieren, wenn eine adäquate Therapie erfolgte. Also z.B. ein Meningitisverdacht mit Antibiose behandelt wird. (die alleinige Liquorpunktion reicht nicht aus).

    mit freundlichem Gruß

    Dr.med.Dietrich Klüber