Intensität der Behandlung rechtfertigt tagesklinischen Aufenthalt

  • Hallo Kollegen,

    bei uns prüft der MDK gerne auf Fehlbelegung ambulant, wenn es um unsere dermatologische Tagesklinik geht. Man könne auch beim Niedergelassenen eine UV- Therapie erhalten und eincremen könnten sich die Patienten schon selbst.

    Ich hörte es gebe eine Entscheidung oder eine Behandlungsrichtlinie, in der steht, dass allein die Intensität der Behandlung eine teilstationäre Abrechnung, bzw. die Aufnahme in eine Tagesklinik rechtfertigt.

    Kann mir da jemand weiterhelfen?

    Liebe Grüße,

    mke