Sehr geehrtes Forum,
Bandscheibenschaden mit Radikulopathie M51 .1 und G55.1* ist kodiert worden mit 5-032.20, 5-032.10, 5-032.00, 5-986.y und dann 5-831.0 und 5-831.9. OP erfolgte offen mit Mikroskop.
Der Rechnungsempfänger möchte das 5-831.0 in 5-831.2 (Exzision von Bandscheibengewebe mit Radikulodekompression) geändert wird - was natürlich auch eine DRG Korrektur von I10E in I10F nach sich zieht.
Begründung für den Wunsch des Rechnungsempfängers „….im Rahmen dieses Eingriffes ist eine Radikulodekompression obligat….“, deshalb Änderung von 5-831.0 in 5-831.2.
Meine Frage: Wer verwendet die 5-831.0 im Sinne der offenen Diskektomie mit gleichzeitiger Entfernung eines freien Sequesters.