PPP-Richtlinie ab 01.01.2023

  • Guten Tag zusammen,

    ich brauche bitte mal Ihre tatkräftige Unterstützung bei folgendem Problem, wenn leider auch schon etwas verspätet:

    In der PPP-Richtlinie, die ab 01.01.2023 in Kraft getreten ist, fallen die Einstufungen A5, G5, S5 ersatzlos weg.

    Welche alternative Einstufung kann man hierfür vornehmen? Es bleiben noch die 1er und 2e Einstufungen bzw. A7 bei Erfüllung der Voraussetzungen

    Wir haben die A5 Einstufung in der Vergangenheit genutzt, wenn die Voraussetzungen für A7 nicht gegeben waren. Hier bleibt uns jetzt nur noch die 1er und 2er Einstufung mit deutlich höheren Minutenwerten.

    Welche Einstufung kommt der 5er Einstufung inhaltlich am nächsten?

    Über Ihre Rückmeldungen würde ich mich sehr freuen und bin gespannt.

    Viele Grüße und frohe Ostern wünscht Ihnen

    KODISI

  • Hallo KODISI,

    aus meiner Sicht habe ich die PPP-Richtline die ab 01.01.2023 (rückwirkend) in Kraft getreten ist so interpretiert.

    Pat. die ich früher in A5 gestuft habe werden jetzt bei erfüllen der Voraussetzungen (mind. 3 TE vom Arzt und / oder Psychologen ggf. auch anteilig etc.) in A7 gestuft. Wenn die Voraussetzungen für A7 nicht erfüllt sind entsprechend A1 ggf. auch A2 (wenn psychiatrische Intensivmerkmale entspr. OPS 9-61 vorliegen)

    Für G5 / S5 sieht es aus meiner Sicht schon schwieriger aus. Hier hilft die PPP-RL auch nicht richtig weiter (Anlage 2 Eingruppierungsempfehlungen)

    Einen Lösungsansatz hat sich für mich durch die Vorschau auf die Weiterentwicklung der PPP-RL gegeben.

    Es steht ja im Raum, das ab 01.01.2024 die Stichtagserfassung der PPP-RL entfallen soll (einschließlich der Meldung an das IQTIG). Die Einstufungen sollen dann aus den eh vorhandenen Daten (§301 oder §21 ???) ermittelt werden, wodurch jeder Behandlungstag ein Stichtag wird.

    Bei einer Veranstaltung zur MD-Qualitätskontroll-Richtlinie (MD-QK-RL) zur PPP-RL wo auch der MD vertreten war, sagte der MD das für diese automatisierte PPP-RL-Einstufung folgende Items (insgesamt 4) festgelegt wurden: Behandlungssetting, Hauptdiagnose, Alter, OPS.

    Jedoch eine Hierarchie (Gewichtung) der Items konnte der MDK nicht benennen, dies wäre aktuell noch in Klärung. Der MD signalisierte jedoch, dass er das Behandlungssetting in der Hierarchie ganz oben deuten würde.

    Meine Interpretation wäre, dass ich demnach einen Pat. der früher in G5 / S5 somit auch in A7 (wenn Voraussetzungen erfüllt sind) eingestuft werden kann, wenn der medizinische Behandlungsplan dies so vorsieht.

    In der Praxis stufe ich aktuell nur Pat. die früher G5 gestuft wurden ggf. in A7 bzw. A1 (je nachdem ob die Voraussetzungen erfüllt sind). Dies sind jedoch Einzelfälle ohne Multimorbidität oder Pflegegrad (interne Entscheidung).

    Frühere S5 Pat. werden nur noch S1 oder S2 gestuft.

    Es ist also schwierig eine verbindliche Aussage / Antwort zu geben. Meine Empfehlung wäre stimmen Sie sich mit Ihren Verantwortlichen (Chefärzten etc.) ab, wie Sie es in der Praxis abbilden möchten.

    Grüße