Frage zur Erstellung AEB-Psych

  • Hallo Zusammen,

    ich bin ein absoluter Anfang für den PEPP-Bereich und habe bislang nur Erfahrungen im DRG-Bereich. Nun stehe ich vor der Aufgabe für eine kleine Klinik die Vereinbarungsunterlagen ab 2019 zu erstellen.

    Die Klinik hat den Umstieg auf PEPP im Jahr 2018 schon vereinbart. Es gibt aber intern niemanden der sich mit PEPP wirklich auskennt und den ich fragen könnte.

    Ich vermute, dass ich für alle Forumsmitglieder eine sehr einfache Frage stelle.

    Wenn ich es richtig verstanden habe, dann erfolgt die Fallzählung in der AEB-Psych nach Aufnahmedatum und in der E1 sollen alle Tage des laufenden Jahres eingetragen werden. Ist es dann korrekt für die Istdaten des laufenden Jahres alle Fälle die aufgenommen wurden mit den Tagen die in das laufende Jahr fallen aufzunehmen? Z.B. für das Jahr 2018: Alle Fälle die in 2018 aufgenommen wurden und alle Tage die in das Jahr 2018 fallen (bei den Überliegern nach 2019 also ohne die Tage des Aufenthaltes in 2019).

    Wenn ja, wie ist es dann mit den Fällen die im Vorjahr aufgenommen wurden (also in 2017)? Gebe ich dann im Tabellenblatt für die Überlieger aus dem Vorjahr nur die Tage im Jahr 2018 und keine Fallzahl?

    Kann mir dazu bitte jemand eine Antwort geben.

    Vielen Dank und viele Grüße

    PEPP-Anfaenger

  • Hallo NuxVomica,

    vielen Dank für die Beantwortung und Hilfe.

    Bedeutet das auch, dass bei der Überleitung der Istdaten 2018 auf den Katalog nach 2019 auch die Überliegertage für die Aufnahmen aus 2017 mit übergeleitet werden müssen, also im Tabbelnblatt der "Istlieger 2018 nach Katalog 2019" auch die Tage für die ÜL aus 2017 und die Tage für die ÜL nach 2019 (jeweils nur die Tage die im Jahr 2018 anfallen) berücksichtigt werden müssen?

    Das ist ja echt kompliziert. Puuh :)

  • Hallo,

    das ist deshalb so kompliziert, weil es keine klare Anweisung oder Regelung oder Verfahrensvorschrift gibt, wie eine AEB zu erstellen ist. Vieles ist Geheimwissenschaft und Erfahrungswissen.

    Soweit ich es verstehe, stellen Sie es richtig dar. Für die ÜL 17/18 muss der Grouper den 2-Jahres-Modus (17-19) anwenden.

    Bei uns (ID) heißt das z.B. "Konvertieren zu 2019". Da werden alle Daten nach 2019 gegroupt.

    Also, Sie haben doch den Durchblick! :)

    Viele Grüße - NV