Einen schönen guten Tag in die Runde,
ich benötige mal wieder Ihre Hilfe:
laut dem Schlichtungsausschuss Bund wurde entschieden, dass ab Aufnahme pauschal einmalig in einer Höhe von 90 Minuten Aufnahme- und Kontrolluntersuchungen gemäß DKR PP014 nicht zu berücksichtigen sind.
Wenn es jetzt zum Beispiel ein Aufnahmegespräch mit 120 Minuten gibt, werden also 90 Minuten davon abgezogen. Was ist mit den restlichen 30 Minuten? Werden davon Therapieeinheiten generiert?! Ist der Schlichtungsausschuss dem OPS überstellt ( Aufnahmegespräche entsprechend der DKR nicht kodieren)???
Wie gehen Sie in Ihrer Klinik damit um?
Ich bin gespannt auf Ihre Rückmeldungen und verbleibe mit freundlichen Grüßen,
KODISI