90-minütiger Abzug der Therapieeinheiten für das Aufnahmegespräch

  • Einen schönen guten Tag in die Runde,

    ich benötige mal wieder Ihre Hilfe:

    laut dem Schlichtungsausschuss Bund wurde entschieden, dass ab Aufnahme pauschal einmalig in einer Höhe von 90 Minuten Aufnahme- und Kontrolluntersuchungen gemäß DKR PP014 nicht zu berücksichtigen sind.

    Wenn es jetzt zum Beispiel ein Aufnahmegespräch mit 120 Minuten gibt, werden also 90 Minuten davon abgezogen. Was ist mit den restlichen 30 Minuten? Werden davon Therapieeinheiten generiert?! Ist der Schlichtungsausschuss dem OPS überstellt ( Aufnahmegespräche entsprechend der DKR nicht kodieren)???

    Wie gehen Sie in Ihrer Klinik damit um?

    Ich bin gespannt auf Ihre Rückmeldungen und verbleibe mit freundlichen Grüßen,

    KODISI 8)

  • Hallo,

    nach Abzug der 90 Minuten werden aus dem Rest TE erzeugt. In Ihrem Beispiel also 1 TE.

    Privatmeinung:

    Der Schiedsstellenbeschluss unterstellt den Kliniken boshafterweise, dass sie falsch kodieren.

    Deshalb der Abzug. Also muss man gezwungenermaßen jetzt auch wirklich falsch kodieren, sonst hat man den doppelten Nachteil.

    Viele Grüße - NV

  • Guten Tag Nux Vomica,

    vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

    Ich bin mal gespannt, ob der MD in diesem Beispiel mit der 1 TE einverstanden ist, da diese sich ja nun mal aus dem Aufnahmegespräch ergeben hat, welches ja keine TE erzeugen soll.... X(

    Sonnige Grüße zurück...