AOP Krankenhaus IK-Nummer statt BSNR

  • Guten Tag zusammen,

    vorneweg, ich bin kein Medizincontroller oder Kodierfachkraft, sondern arbeite in der EDV, aber bei uns im Haus konnte mir niemand die Frage beantworten und auch bei meiner Recherche wurde ich auch nicht richtig bzw. zufriedenstellend fündig.

    Aktuell stellen wir unsere Software um, mit der wir Verordnungen bedrucken. In diesem Zusammenhang fiel mir auf, dass bei uns bei den AOP ein BSNR eines Ermächtigten Arztes hinterlegt war. Dies habe ich korrigiert (IK-Nummer unseres Hauses). Nun "beschwert" sich allerdings ein Pathologe, dass unser Überweisungs/Abrechnungsschein nicht mehr richtig sei.

    Meine Recherchen haben folgendes ergeben: Wir als KH dürfen bei AOP-Fällen Überweisungen an den Pathologen ausstellen, damit er z.B. eine Histo nach Endo für uns macht. Außerdem lese ich überall, dass ein KH keine BSNR hat, sondern statt dessen die IK-Nummer in das "Betriebsstätten-Nr-Feld" des Personalienfeld auf dem Ü-Schein druckt. ABER dies lese ich nur in entsprechenden Foren (z.B. in diesem (§115b - Überweisung an Niedergelassenen Arzt? ; Histologie bei AOP ). Es wird zwar auf den AOP-Vertrag verwiesen, aber dort lese ich nirgends, was für eine Nummer wir eindrucken sollen.

    Wo steht, dass es korrekt ist, dass wir bei AOP die IK-Nummer als "Abrechnungs-Nummer" angeben. Ich brauche Quellen, damit ich dies dem Pathologen vorzeigen kann. Diese wiederum haben bei der KV nachgefragt und diese meint für die Abrechnung müsse die BSNR angegeben werden...

    Bei der Krankenhausgesellschaft bin ich auch noch nicht fündig geworden...

    Danke für die Hilfe

    Michael

    ps: falls es wichtig ist: Wir sind in BW