Liebe Kolleginnen und Kollegen,
an meinem Standort betreiben wir eine Neugeborenen-Intensivstation des perinatalen Schwerpunkts ("Versorgungsstufe III").
In der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Reifgeborenen (QFR-RL) wird unter den Ziffern I.2.2 und II.2.2 der Anlage 2 immer auf die Anlage 5 verwiesen (Musterformular/Dokumentationshilfe zur schichtbezogenen Dokumentation von Fallzahl und Personaleinsatz auf der NICU am Ende jeder Schicht).
Aber was gilt für die Einrichtungen mit perinatologischem Schwerpunkt. Wie weisen diese die Erfüllung von Ziffer III.1.6 Anlage 2 QFR-RL nach?
ZitatAlles anzeigenIII.1.6 Die Pflege der Frühgeborenen und kranken Neugeborenen erfolgt durch Personen, denen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung...
1. Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder
2. Pflegefachfrau oder Pflegefachmann mit entsprechendem Hinweis auf den durchgeführten Vertiefungseinsatz „pädiatrische Versorgung“
... erteilt wurde. Weitere Voraussetzung für Personen nach Satz 1 ist, dass mindestens 1260 Stunden in der direkten neonatologischen bzw. pädiatrischen Akutversorgung absolviert wurden und durch Vorlage geeigneter Nachweise belegt werden können. Dabei können sowohl Zeiten in der direkten neonatologischen bzw. pädiatrischen Akutversorgung während der praktischen Berufsausbildung als auch nach Abschluss der Berufsausbildung berücksichtigt werden.
Müssen dann 100% aller Schichten so besetzt werden? Für die Versorgungsstufen I und II gilt gemäß Anlage 5 ab 2024 100% Erfüllung. (2020 - 2022 ≥ 90% / 2023 ≥ 95%).
Was gilt für die Perinatalen Schwerpunkte? Wir sind uns hausintern nicht einig bei diesem Thema.
Danke Euch vorab und viele Grüße
DANIEL