Wiederaufnahme und kein Ende...

  • Hallo Forum,

    interessant in dem Zusammenhang (Bspl ganz oben) ist auch der Abrechnungsleitfaden der NKG (s. dort oder auch auf der Homepage der KGNW). Hier wird empfohlen, als zeitliche Obergrenze für das Zusammenfassen der RV die OGVD anzusetzen, da sonst eine monatelange "Gewährleistung" des Krankenhauses entstünde. Begründet wird dies u.a. mit der Analogie zu den WA (§ 8 Abs 5 des KHEntgG).

    Nun ja. Inhaltlich sehr nachvollziehbar, aber ob man das so umsetzen kann? Bin auf die Regelungen für 2004 gespannt (falls in dem konkreten Punkt überhaupt eine Klärung kommt ...).

    Fast schon im Schwimmbad,


    --
    L. Boecken, Medizincontrolling der Kliniken der Stadt Köln

    L. Boecken, Medizincontrolling der Kliniken der Stadt Köln