Qualitätssicherung bei Optionshäusern

  • Hallo Forum!

    Ich habe da noch ein Problem mit der Qualitätssicherung unter Optionsbedingungen:
    Unser KIS (medico) zeigt uns auch unter DRG-Bedingungen die Fallpauschalen und Sonderentgelte an, so dass man sehen kann, ob ein QS-Bogen angelegt werden muss oder nicht. So weit, so gut. Am Ende des Jahres erhalten wir dann ein Testat mit der Zahl der gelieferten QS-Bögen. Auch ok. Das Testat sollen wir dann bei den Budgetverhandlungen vorlegen, damit die Zahl der Bögen mit der Zahl der abgerechneten FP und SE abgeglichen werden kann. Damit habe ich jetzt Schwierigkeiten: müssen wir jetzt für 2003 eine fiktive LKA erstellen, mit der das Testat abgeglichen wird? Dann könnte man die fiktiven FPs und SEs ja künstlich niedrig halten, es wird ja nichts tatsächlich abgerechnet. Oder müssen wir mit einem ICPM-Katalog auflaufen, und irgendwelche Kassenspezis vergleichen die erbrachten ICPMs mit den Bögen im Testat?
    Was ist mit kooperierenden Häusern (z. B. Kardiologie)? Die rechnen nicht mit den Kassen, sondern mit uns ab, die Prozeduren stehen bei uns im KIS, aber wir haben nicht unbedingt die detaillierten Eingriffsdaten.
    Sind diese Sachen eigentlich irgendwo geregelt? Auf der Homepage der BQS habe ich dazu nichts gefunden.

    Gruß aus Hamburg

    Manfred Nast
    Bethesda AK Bergedorf
    Hamburg

    Manfred Nast