• Hallo Forum:
    Keine Zusatzentgelte für Dialysen, wenn die Behandlung der terminalen Niereninsuffizienz die Hauptleistung ist.Hauptdiagnose ist entsprechend Terminale Niereninsuffizienz.
    Wie ist das bei Nierentransplantationen. Auch hier: Behandlung der Niereninsuff. Hauptleistung und-diagnose. Ist die Dialyse mit der Transplantpauschale abgegolten oder kann man hier trotzdem Zusatzentgelte erhalten?

  • Hallo Wilhelm,

    Zitat


    Original von Wilhelm:
    Keine Zusatzentgelte für Dialysen, wenn die Behandlung der terminalen Niereninsuffizienz die Hauptleistung ist.Hauptdiagnose ist entsprechend Terminale Niereninsuffizienz.
    Wie ist das bei Nierentransplantationen. Auch hier: Behandlung der Niereninsuff. Hauptleistung und-diagnose. Ist die Dialyse mit der Transplantpauschale abgegolten oder kann man hier trotzdem Zusatzentgelte erhalten?

    Dies wird sich mit Umstieg auf die DRGs in 2004 ändern. Die Berechnung des ZE30 ist lt. KFPV 2004 ausgeschlossen bei Abrechnung der DRGs L60, L71 oder L61. Da die NTX über die DRG A17 abgerechnet wird, gibt es rein formal gesehen keinen Grund, das ZE nicht zu berechnen. Stand heute ist das aber noch nicht so, da in der BPflV und der KFPV 2003 diese Regelung noch anderslautend ist. Derzeit werden (bei uns) die teilstat. Pflegesätze für Dialyse bei NTX-Patienten nicht berechnet.

    Grüße
    C.Lehmann

    Viele Grüße
    C.Lehmann