Hallo!
Wie ist die Situation für Vertragsärzte, die im Rahmen des AOP-Vertrages ambulant oder auch belegärztlich operieren wollen? Müssen dies im Bezirk des Krankenhauses zugelassene Ärzte sein oder kann das Krankenhaus auch Operateure aus anderen Bezirken arbeiten lassen?
Danke![c=#1b00ff][/code]