B42A oder B70A?

  • Hallo Forum,

    ich habe ein Abrechnungs- bzw. Kodierproblem.

    Patient war 3 Monate bei uns im Haus, wurde nach BPFLV abgerechnet. Dann ist unser Haus auf DRG umgestiegen. Patient wurde 14 Tage verlegt und ist anschließend zu uns zurückverlegt worden. Nach drei Tagen erfolgte Entlassung.

    Kann ich für die drei Tage die Frühreha-Prozedur 8-551.2 Langzeitbehandlung verschlüsseln? Wir haben ihn ja lang behandelt oder zählen nur die drei Tage?
    Bitte um Hilfe!

    Mit freundlichen Grüssen
    MControlli :d_gutefrage:

  • Ich fürchte nicht. Sie haben den 3-monatigen Aufenthalt
    nach altem Sytem abgerechnet. Wegen der 3 Tage, die nun
    nach DRGs abgerechnet werden, wird die Kodierung einer
    \"Früh-Reha\" nicht zulässig sein. Es handelt sich zeitlich
    um eine andere Behandlung und ist mit der ersten Behandlung
    nicht zusammenhängend (diese war bereits abgeschlossen).
    Gruß
    Odru