Zusatzentgelt+DRG?

  • Hallo verehrtes Forum,

    2004 wird der Ersatz des Kniegelenks und Replantation am KG mit der I04Z abgebildet. Das RG beträgt 2,887 und würde mit einer angenommenen BR einen Erlöß von 7217,50€ bedeuten.

    2005 hat diese DRG ein RG von 3,742 und entspräche einem Erlöß von 9355€. Laut Zusatzentgelte-Katalog,käme der OPS-Kode 5-822.2* in Frage (sofern durchgeführt natürlich).
    Dieses ZE wird mit 10201,46 beziffert. In der Summe wären dies 19556,46€! :erschreck:

    Das wäre natürlich nicht schlecht, aber kann das wirklich so stimmen?

    Kann ZUSÄTZLICH einer abrechenbaren DRG ein ZE abgerechnet (addiert) werden?

    Mit Hoffnung auf Hilfe wünsche ich allen Lesern ein ruhiges WE :sonne:

    Grüße
    Wolfgang Miller

  • Hallo Herr Miller,

    Zitat


    Original von Miller:
    Kann ZUSÄTZLICH einer abrechenbaren DRG ein ZE abgerechnet (addiert) werden?


    Sie müssen schon die 5-829.c mit angeben (s. Fußnote 2 der Anlage 5), dann dürfen Sie tatsächlich das ZE03 zusätzlich zur DRG abrechnen $$$!
    Ich weiß nicht, was so eine Tumor-EP kostet, die 10.200,-€ sind ja schon der um den Preis der normalen Knie-TEP verminderte Durchschnittspreis. Zu den höheren Sachkosten kommt auch noch der höhere Aufwand hinzu, das kann schon hinkommen...

    Grüße
    C.Lehmann

    Viele Grüße
    C.Lehmann