Hallo verehrtes Forum,
2004 wird der Ersatz des Kniegelenks und Replantation am KG mit der I04Z abgebildet. Das RG beträgt 2,887 und würde mit einer angenommenen BR einen Erlöß von 7217,50€ bedeuten.
2005 hat diese DRG ein RG von 3,742 und entspräche einem Erlöß von 9355€. Laut Zusatzentgelte-Katalog,käme der OPS-Kode 5-822.2* in Frage (sofern durchgeführt natürlich).
Dieses ZE wird mit 10201,46 beziffert. In der Summe wären dies 19556,46€! :erschreck:
Das wäre natürlich nicht schlecht, aber kann das wirklich so stimmen?
Kann ZUSÄTZLICH einer abrechenbaren DRG ein ZE abgerechnet (addiert) werden?
Mit Hoffnung auf Hilfe wünsche ich allen Lesern ein ruhiges WE :sonne:
Grüße
Wolfgang Miller