DRG-Zuweisung bei Neurofibromatose

  • Hallo DRG-Forum,

    bei der korrekten Kodierung der Neurofibromatose (Q85.0) ergibt sich abhängig vom Ausmaß des operativen Eingriffs zur Entfernung von Neurofibromen ein \"Zuordnungsproblem\" der entsprechenden DRGs.
    Bei alleiniger Kodierung der Q85.0 und des OPS-Schlüssels 5-915.1- führt dies in die B81B (rel. Gewicht 0,790). Erstreckt sich die Abtragung über eine größere Fläche, lt. Def. > 4 cm², so führt die Kodierung der 5-915.5- in die 902Z (rel. Gew.icht 0,970).
    Der Aufwand ist bei großflächiger Abtragung mit dem höheren Relativgewicht der 902Z zwar abgebildet, allein die Zuweisung in díe 902Z irritiert.
    Gibt es ähnliche oder ggf. andere Kodiererfahrungen?
    Ist bei der Abtragung der Neurofibrome u. U. die Fläche der Stielbasis limitierend und nicht die Flächenausdehnung, bspw. gesamter Rücken mit multiplen, kleinen Hauttumoren.

    Gruß aus Duisburg

    A. Roßkamp

    A.Roßkamp