Hallo Forumteilnehmer,
Mein erster Versuch: Die Patientin wurde wegen eines behandlungsbedürftigen Zustandes während der Schwangerschaft stationär aufgenommen (ICD O47.0). Nach 30 Tagen Behandlung kam es zur Entbindung von Zwillingen. Gemäß Kodierrichtlinie 1511a wäre bei einer Behandlung von mehr als 7 Tagen vor der Geburt, der vorgeburtliche Zustand als Hauptdiagnose zu kodieren (ICD HD: O34.3). Das Ergebnis des Groupers ist die DRG O01A (wahrscheinlich wegen O60.1 und Z37.2). Diese wurde auch abgerechnet.
Meines Erachtens wäre als logische Konsequenz aus der DKR 1511a aber die DRG 065A/B wegen der Kodierung des vorgeburtlichen Zustandes treffender, oder irre ich mich da?
danke vorab fürs diskutieren