Hallo Forum,
ein Pat. wird mit der Entlassungsart \"13\" externe Verlegung in ein
Psychiatrisches Krankenhaus vor Erreichen der unteren GVD entlassen. Groupingergebnis: B63B.
Muss der Verlegungsabschlag berücksichtigt werden, wie bei der \"Verlegung in ein anderes Krankenhaus\" mit Verlegungsart 06, oder der Abschlag bei Nichterreichen der UGVD?
Wer kann helfen?
Beste Grüße aus Kassel