komplizierende Prozeduren/Drainagen

  • Guten Abend,

    in dem Definitionshandbuch 4 sind unter den komplizierenden Prozeduren Drainagen jeder Art aufgenommen worden(8-14 u.a.). Die Tatsache, dass sich diese Codes in den komplizierenden Prozeduren wiederfinden, hat bei uns im Haus zu der Diskussion geführt, ob im kommenden Jahr Drainagen grundsätzlich zu verschlüsseln sind, auch wenn die Drainage eine selbstverständliche Komponente der durchgeführten Prozedur ist gemäß DKR P001 bzw P003. Wie sehen andere Forummitglieder das Thema: ist eine Drainage nur als eigenständige Prozedur zu verschlüsseln, oder dann, wenn sie nicht im Normalfall Teil der Prozedur ist oder grundsätzlich?


    Mit Dank, Susanne Peter

  • Guten Tag Frau Peter,

    selbstverständlich gelten auch hier die Kodierrichtlinien. Sie kodieren Drainagen nur, wenn sie nicht Komponente einer anderen Prozedur sind. Nur in diesen Fällen entsteht ein Mehraufwand, der dann als \"komplizierende Prozedur\" ggf. zu einer Höherbewertung des Falles führt.
    Es würde die DRG-Logik untergraben, wenn nun jede Drainage kodiert würde. Aber um das zu verhindern gibt\'s ja den MDK...

    Viele Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy