Hallo Forum,
die Definition für die langzeitige Abhängikeit ist lt. ICD mit Hinweis angegeben: \"Eine langzeitige Abhängigkeit beträgt mindestens 3 vollendete Monate.\"
Mal angenommen:
Ein Patient wird 2,5 Monate im KH a behandelt und 0,5 Monate im KH b.
Darf Krankenhaus b die Z99.- verschlüsseln? (mal abgesehen das das nicht wirklich fair wäre, wer verschlüsselt denn Diagnosen mit Datum?
Die DKR 2005 geben leider nichts dazu her...
Wer weiss mehr?
Gruß el_surfu