Hallo,
folgende Frage mit der Bitte um Hifestellung:
Operationen am Nervensystem erfordern lt. Kodierrichtlinien eine zusätzliche Verschlüsselung für den jeweiligen Zugang zum OP-Gebiet (5-010/11 Schädel bzw. 5-030/1/2 Wirbelsäule)
Wenn ein Patient bei einer Schädel-OP eine Trepanation erhält und wird nach einiger Zeit für eine weitere OP aufgenommen, ist der OP-Zugang ja bereits vorhanden!
Frage: Muss bei dieser zweiten OP ebenfalls der Zugang kodiert werden, um darzustellen, wie der Operateur ins OP-Gebiet gelangt?
Oder wird in diesem Fall der Zugang nicht nochmals kodiert?
Gruss M. David