DRG Neuling aus Slovenien

  • Hallo Forum
    Ich komme aus Slovenien und arbeite als Anästhesistin in einem Universitätsklinikum in Ljubljana.Anfang dieses Jahres wurden auch bei uns die DRG eingeführt.Leider sind wir erst am Anfang und es mangelt an kompetenten Informationen.Ihr Forum ist eine willkommene Hilfe bei vielen Fragen die ich habe.Bei uns wurde die Ausralische AR-DRG 4.1 Version als Grundlage eingeführt.Wir haben auch noch keine Anpassung dieser an unsere Verhältnisse durchgeführt.Da ich als Anästhesistin tätig bin,habe ich eine Frage bezüglich der kodierung der Narkose bei operativen Eingriffen.Die Deutschen Kodierrichtlinien unterscheiden sich hier wesentlich von den Australischen,die eine Kodierung der Anästhesie zusätzlich zu operativen Kodes vorsehen,wenn diese in Narkose ausgeführt werden.Haben sie bei den G-DRG eine Änderung dieser Richtlinie vorgenommen oder ist auch in der Australichen AR-DRG Version 4.1 die Narkose schon im Operationskode enthalten?
    Vielen Grüsse aus Slovenien und Gratulation zu diesem Forum
    Dominika!

  • Hallo Dominika,

    leider weiß ich auch nicht genug über die AR-DRG 4.1, um Ihre Frage zu beantworten. Aber ich fände es sehr schade, wenn Sie bei Ihrer ersten Anfrage gar keine Antwort bekämen. Es ist bestimmt eine Bereicherung für das Forum, wenn auch internationale Beiträge eingebracht werden. Dass es keinen gibt, der Ihre Frage bis jetzt beantwortet hat, scheint unseren Nachholbedarf zu bestätigen.

    Zur Narkose: Aktuell ist es tatsächlich so, dass Narkosen in den G-DRG nur dann extra verschlüsselt werden, wenn der entsprechende Eingriff normalerweise ohne Anästhesie durchgeführt wird (z. B. MRT oder Zahnextraktionen). Die Preise aller anderen Operationen sind so kalkuliert, dass die Kosten der Anästhesie schon enthalten sind und deshalb auch nicht zusätzlich kodiert werden.

    Viele Grüße aus dem Rheinland

    H. Bürgstein

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag Dominika,

    bei uns wird die Anästhesie seit Anfang an (2002) nicht kodiert (Ausnahmen sind beschrieben).
    Da bei Ihnen ja gerade das DRG-System eingeführt wird, müssen Sie ja auch entsprechende Kodierrichtlinien zur Verfügung gestellt bekommen. Was sagen die denn über die Anästhesie?

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Selter,

    Ein Ausschnitt aus den australischen Kodierrichtlinien :

    0031 Anaesthesia
    This standard refers only to anaesthesia (partial or complete loss of sensation) and anaesthetics (drugs used to induce anaesthesia). For guidelines relating to pain management and postoperative analgesia, see ACS 1807 Pain diagnoses and pain management procedures.

    1. Assign only one anaesthetic code for each \'visit to theatre\' regardless of where in the hospital the procedure is performed, e.g. operating theatre, endoscopy suite, emergency department, catheter laboratory.

    1.1 If more than one anaesthetic is administered in a \'visit to theatre\', (including different anaesthetics for different procedures) assign only one code using the following hierarchy (listed from highest priority to lowest):

    i. General anaesthesia combined with epidural, caudal or spinal anaesthesia
    ii. General anaesthesia
    iii. Epidural/caudal/spinal/anaesthesia
    iv. Sedation
    [Extracted from NCCH ICD-10-AM, July 2001, General Standards for Procedures.]

    usw...

    Nach diesen Kodierrichtlinien müßen wir jede Anästhesie kodieren,was sehr umständlich und irrgentwie unlogisch ist.
    Da auch das G-DRG System das australische AR-DRG Version 4.1 als Grundlage hatte und Sie von Anfang an die Anästhesie nicht kodieren,außer den bekannten Ausnahmen ,glaube ich das diese auch bei uns schon in der operativen Procedur enthalten ist,obwohl das nicht mit den australischen Kodierrichtlinien im Einklang ist.
    Die eigegebenen Anästhesie-kodes haben bei der Simulation auch keinen Gruppierungsrelevanz,es ist ganz gleich ob wir eine Anästhesie kodieren oder nicht.
    Ich hoffe das sich meine Vermutung bald bestätigt.

    Vielen Dank für Ihre Antwort und Grüße aus dem sonnigen Slowenien,
    Dominika!

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Dominika,

    wir haben erst mit der DRG-konformen Kodierung begonnen, als die Kodierrichtlinien in übersetzter und angepasster Form vorlagen (sie kamen zwar spät, aber sie kamen...). Gerade in der Prozedurenkodierung gab/gibt es deutliche Unterschiede zu Australien.

    Da Sie wahrscheinlich auch nicht die australischen Prozedurencodes benutzen, denke ich, dass Ihre Vermutung nicht völlig aus der Luft gegriffen ist.