Hallo liebes Forum,
auch wenn es nicht direkt in den Bereich DRG fällt, wage ich meine Frag hier mal zu stellen:
Ich bin auf der Suche nach Informationen zu dem Datensatz den man für ambulante Fälle an die KVen übermitteln muß/kann. Das was jeder Niedergelassene aus seiner Praxissoftware rausläßt und auch viele Häuser für die Übermittlungen Ihrer 1 Hilfe Leistungen nutzen.
Mein alter Freund \"Google\" hilft mir nicht so richtig, wahrscheinlich weil ich den Namen des Datensatzes nicht wirklich kennen. Die Vereinbarung zur Übermittlung findet sich im SGB V §295 ff., daher dachete ich = §295 Datensatz.....
Kann man mich eines besseren belehren oder hat jemmand informationen zum Datensatz?
Hofft und Grüßt aus der noch sonnigen Mitte Deutschlands
Sequal