DRG-Systemzuschlag 2005!

  • Hallo Liebes Forum! Ich hoffe ihr hattet alle ein schönes Weihnachtsfest!

    Hier meine Frage: Der neue Systemzuschlag ist 0,85 Euro und setzt sich zusammen aus InEK 0,26 und Zuschlag für Kalkulationshäuser von 0,59 Euro!

    Jetzt gehen hier im Hause die Meinungen auseinander!

    Ich bin der Meinung wir behalten nur die 0,26 für das InEK ein (wir kalkulieren nicht) und überweisen dies dann weiter, andere meinen wir behalten 0,85 ein und überweisen diese Beträge dann getrennt weiter! Welche Meinung ist richtig? So richtig schlau werde ich aus der Vereinbarung nämlich auch nicht! Ist ja auch ziemlich interessant ob man in den DRG-Entgelttarif unter Systemzuschlag jetzt 0,85 oder 0,26 hineinpfeffert!

    Ich freue mich auf eure Antworten!

    Mit freundlichem Gruss an alle Mitnutzer !!!

    Zwaennie

    Im Leben kommt es wie im Theater nicht darauf an wie lange das Stück dauert, sondern wie gut man es spielt! :i_respekt:

  • Hallo Zwaennie, hallo liebe Forumsteilnehmer,

    das InEK schreibt dazu in den Hinweisen zum Meldebogen:

    \"Am 17.12.2004 haben die Selbstverwaltungspartner daher die Vereinbarung nach § 17 b Abs. 5 KHG für das Jahr 2005 geschlossen und festgelegt, dass der DRG-Systemzuschlag für das Jahr 2005 für jeden voll- und teilstationären Fall 0,85 € beträgt (Zuschlagsanteil ‚Kalkulation’: 0,59 € und Zuschlagsanteil ‚InEK’: 0,26 €).
    Der bis zum 1. Juli 2005 an die InEK gGmbH zu zahlende Betrag ergibt sich aus der Ist-Fallzahl des abgelaufenen Geschäftsjahres 2003 multipliziert mit dem o. g. Zuschlagsbetrag nach § 5 der Vereinbarung.\"

    Damit ist klargestellt, dass das InEK gern den vollen Betrag überwiesen hätte!

    Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für das neue Jahr

    Elke Mummert