Neugeborenenabrechnung

  • :sonne: Hallo Zusammen,
    bin ganz neu hier und hoffe auf Hilfestellung, da ich mir vorstellen kann, das dieses Thema bestimmt schon mehrfach angesprochen wurde. Ich beschäftige mich z. Zt. mit der Fall- und Rechnungsprüfung von Entbindungsfällen (bei einer Krankenkasse. Grds. ist dies unter DRG Bestimmungen auch klar. Aber ich glaub, ich seh den Wald jetzt vor lauter Bäumen nicht mehr. Folgendes (Abrechnung nach BPflV):

    Mutter aufgenommen am 26.01.04, entlassen am 01.02.04
    abgerechnet wurden FP 16.01 fürs Kind und 16.051 fürs Kind (beides im Fall der Mutter)
    FP des Kindes wurde vom 26.01.04 (Entbindung) bis 28.01.04 berechnet, danach wurde das Kind auf die Neonatologie verlegt und am 01.02.04 entlassen. vom 29.01.-01.02.04 wurde ein eigener Fall für das Neugeborene unter der KV-Nr. der Mutter angelegt mit Aufnahmegrund 0101 und es wurden Abteilungspflegesätze berechnet.
    Die Mutter wurde ebenfalls am 01.02.04 entlassen.

    Meiner Meinung nach ist das hier nicht ganz korrekt oder irre ich mich? Muß für das Kind nicht unter eigener Versicherungsnummer ein separater Fall angelegt werden, auch wenn beide gemeinsam entlassen wurden? Es ist doch ein krankes Neugeborenes.

    Wie gesagt, ich mache seit Tagen nichts anderes, mit DRGs klappts auch, aber der Fall verwirrt mich jetzt ein wenig und ich bin mir nicht mehr 100%ig sicher.

    Wer kann mir helfen????

    Vielen Dank schonmal vorab.

    :roll:
    Gruß
    Medikass