Hallo,
wer hat Erfahrung in der Abrechnung von stationären Selbstzahlerpatienten
unter dem DRG-System ?
Konkretes Problem: Bisher mussten an unserem KH die Selbstzahlerpatienten
vor Beginn der stat. Behandlung einen Vorschuss in Höhe von 5 Tages-
pflegesätzen leisten. Nun verlangt die Verwaltung einen Kostenvorschuss
in Höhe eines vollen DRG (und berechnet dieses dann auch nach Behandlungsabschluss), was je nach Relativgewicht zu mehreren Tausend
EURO Mehrbelastung führen kann.
Hat jemand Erfahrung mit der Problematik oder wie wird die Sache an anderen Häusern gehandhabt ?
Besten Dank
lansie