Hallo Forum,
in 2005 werden ja etliche DRGs nach der Anzahl der Bestrahlungen gesplittet bzw. gebildet.
Wenn ein übliches Behandlungsregime vorsieht, daß für 5 Tage stationär Radiochemotherapie gegeben wird und dann noch 5mal ambulant bestrahlt wird, stellt sich folgende Frage:
Wäre es möglich, die 5 Folgebestrahlungen nachstationär zu verabfolgen und die entspr. OPS-Codes in die DRG hineinzukodieren?
Rein gefühlsmäßig: eher nein.
Ich würde mich aber freuen, wenn ich trotzdem einige handfeste Pro- oder Contra-Aspekte erfahren könnte.
Stichworte:
- nachstationär zur Sicherung des Behandlungsergebnisses - auch bei malignen Erkrankungen?
- besteht Wahlfreiheit, ob eine Maßnahme ambulant oder nachstationär erbracht wird?
- Kodierung nachstationärer Daten in die stationäre DRG möglich / zwingend?
Vielen Dank!
NiR