Radiatio - ambulant oder liebr poststationär?

  • Hallo Forum,

    in 2005 werden ja etliche DRGs nach der Anzahl der Bestrahlungen gesplittet bzw. gebildet.
    Wenn ein übliches Behandlungsregime vorsieht, daß für 5 Tage stationär Radiochemotherapie gegeben wird und dann noch 5mal ambulant bestrahlt wird, stellt sich folgende Frage:
    Wäre es möglich, die 5 Folgebestrahlungen nachstationär zu verabfolgen und die entspr. OPS-Codes in die DRG hineinzukodieren?
    Rein gefühlsmäßig: eher nein.

    Ich würde mich aber freuen, wenn ich trotzdem einige handfeste Pro- oder Contra-Aspekte erfahren könnte.
    Stichworte:
    - nachstationär zur Sicherung des Behandlungsergebnisses - auch bei malignen Erkrankungen?
    - besteht Wahlfreiheit, ob eine Maßnahme ambulant oder nachstationär erbracht wird?
    - Kodierung nachstationärer Daten in die stationäre DRG möglich / zwingend?

    Vielen Dank!
    NiR

  • Hallo NR,

    Zitat


    Original von Nichtraucher:
    Wäre es möglich, die 5 Folgebestrahlungen nachstationär zu verabfolgen und die entspr. OPS-Codes in die DRG hineinzukodieren?
    Rein gefühlsmäßig: eher nein.

    ich glaube doch:

    Zitat

    §1(6) FPV 2005:
    \"Soweit und solange vor- bzw. nachstationäre Behandlungen nicht gesondert vergütet werden, sind deren Prozeduren bei der Gruppierung der zugehörigen vollstationären Behandlung zu berücksichtigen.\"

    Grüße
    C.Lehmann

    Viele Grüße
    C.Lehmann

  • Hallo Herr Lehmann,

    vielen Dank für diesen Hinweis! Damit wäre das dann klar...

    Bliebe noch die andere Frage, ob man frei entscheiden kann, ob man eine Behandlung ambulant oder nachstationär durchführt.

    Grüße
    NiR