§275 SGB V - Begründung für Anfrage - auch Begründung für Ablehnung ?

  • Hallo Forum,

    zunächst möchte ich mich mal als Neudazugekommenen outen.
    Also, daß es auch Kassen gibt, mit denen man absolut vernünftig über etwas \" merkwürdige \" MDK - Anfragen per Telefon reden kann habe ich gerade heute erlebt.Der MDK - Gutachter wollte in seiner Anfrage die Fieberkurve eines Frühchens über einen Zeitraum von nahezu einem Monat in Kopie haben, was wir mit der Begründung verweigert haben, daß es für uns einfach nicht mehr leistbar ist,den MDK bei der Anzahl an Anfragen (ca. 60 p.W.)in derart komplexen Fällen und deratig langer Verweildauer mit den gewünschten Kopien zu versorgen.Jedenfalls hatte der Gutachter ein Einsehen und die Kasse schickte uns ein Schreiben mit der Bitte, wenigstens die Kurven zu schicken aus denen Anfang und Ende der Beatmungszeiten hervorgeht.Ein Blick in die Akte sowie in die Fallverschlüsselung ergab jedoch, daß überhaupt keine Beatmung stattgefunden hatte.Der Anruf bei der Sachbearbeiterin der Kasse endete damit, daß der MDK zurückgepfiffen wurde und unser Fall durchgeht.
    Ich darf auch sagen, dass diese Art der Regelung von Unstimmigkeiten mit dieser KK kein Einzelfall ist.

    Geht doch! Oder? :d_zwinker:

    Gruß aus dem Saarland

    S.Helfenstein

    Med. Controlling St.Elisbeth-Klinik Saarlouis

    S.Helfenstein


    Wer den Teufel an die Wand malt, spart Tapete :t_teufelboese: