Honorarminderung bei Privat-Patienten

  • [c=#0900ff]Hallo werte Forumgemeinschaft,

    bei mir kommt mal wieder erhöhtes Interesse am privat-belegärztl. Bereich auf (ohne hier selbst tätig zu sein bzw. zu werden). Es sind lediglich formale Kriterien und Amtsdeutsch, welches meine Interpretationsfähigkeit an die Grenzen treibt.

    Ist es richtig, wenn ich als Belegarzt einen Privatpatienten im KH (in dem ich selbst angestellt bin) vollstationär behandel, dass das belegärtzliche Honorar um 15% zu mindern ist. GOÄ §6a :deal:

    Gibt es im Internet irgendwo kostenlose Software zur Privaten-Abrechnung (selbstverständlich nicht zum Dauereinsatz)? Die auf http://www.derprivatpatient.de erscheint mir persönlich etwas umständlich. Gibt es spez. Seiten, die sich mit Analogziffern befassen und ihrer Argumentation?

    Vielen Dank und schönes WE,
    Scholze[/code]

    MfG

  • Herr Scholze!

    Die 15 % Minderungspflicht gilt nicht nur für Patienten im eigenen Haus, sondern auch für Patienten anderer Krankenhäuser!!

    Bezgl. der Abrechnungssoftware fragen Sie doch mal Pharmavertreter. Manche Firmen haben den Ärzten in der Vergangenheit Programme zur Verfügung gestellt.

    Hinweise zu Analgoziffern finden Sie auf der Seite der Bundesärztekammer
    https://www.mydrg.de .

    Manchmal ist eine Anruf in einem Haus, welches das gleiche Verfahren anwendet auch sehr hilfreich. Hemeinsame Absprachen hinsichtlich der Begründungen von Anlagoziffer können sehr hilfreich sein.

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer