Unterschied zwischen Beleger und Konsilar-Arzt

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    Sehr verehrtes Forum,

    worin besteht der Unterschied zwischen einem Konsiliararzt und einem Belegarzt bzw. Belegoperateur? Gibt es hier gravierende Unterschiede bei der Abrechnung? Woher ein Belegoperateur sein Geld bekommt (GÖÄ/ EBM) ist mir bewusst. Wie sieht es bei dem Konsilairarzt aus? :deal:

    Vielen Dank und einen schönen Abend,
    :roll:
    K. Scholze[/code]

    MfG

  • Hallo Herr Scholze!

    Ein Belegarzt hat immer Planbetten in einem Krankenhaus.

    Grundsätzlich kann jeder Arzt Konsiliararzt sein. Dies ist immer dann der Fall, wenn er für Patienten eines anderne Krankenhauses / einer anderen Fachabteilung tätig wird.

    Ich gehe davon aus, daß der Terminus auf einen niedergelassenen Facharzt abzielt. Dieser hat \"nur\" seine Praxis und führt ggfs. Konsile in Krankenhäusern durch (z. B. Orthopäde macht Hüftscreenings bei Neugeborenen).

    In der Abrechnung gibt es keine Unterschiede. Sowohl der Beleg- als auch der Konsiliararzt rechnen entweder direkt mit dem beauftagenden Krankenhaus oder dem Patienten ab.

    Der Belegarzt hat zusätzlich Einnahmen aus belegärztlicher Tätigkeit, die er über die KV erzielt.

    Schönen Abend
    F. Killmer

    Frank Killmer